Allgemeine Bedingungen

Artikel 1. Definitionen
In diesen Bedingungen haben die genannten Begriffe jeweils nachstehende Bedeutung:
Angebot: Jedes allgemeine Angebot des ANWB, das auf www.anwb.nl oder auf andere Weise oder anderenorts veröffentlicht wird.
Anlieferdatum: Das Datum, wie vom ANWB festgelegt, an dem das Anzeigenmaterial spätestens beim ANWB eingegangen sein muss.
Inserent: Die natürliche oder Rechtsperson, die sei es unmittelbar, sei es durch Vermittlung einer Medienagentur Anzeigen zwecks Schaltung in einem Medium aufgibt.
Anzeige: Jegliche verkaufsfördernde oder werbende Anzeige/Mitteilung, die zwecks Schaltung in einer Ausgabe angeboten wird.
Anzeigenvertrag: Ein Vertrag, in dem der Auftraggeber mittels der Aufgabe eines oder mehrerer Anzeigenaufträge ab dem vereinbarten Datum und für die vereinbarte Dauer die Verpflichtung eingeht, einen Mindestbetrag zu zahlen und als Gegenleistung das Recht auf die vereinbarte Anzeigenplatzierung zum vereinbarten Tarif erhält.
Anzeigenmaterial: Das für die Erstellung und Schaltung der Anzeige benötigte Material.
Anzeigenauftrag: Ein Auftrag zur Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen, wobei diese in den Rahmen oder außerhalb des Rahmens eines abgeschlossenen Anzeigenvertrags fallen.
Anzeigenvertrag: Ein Anzeigenauftrag oder Anzeigenvertrag..
Anzeigenfläche: Der vereinbarte Medienwert, ausgedrückt in der für die entsprechende Ausgabe üblichen Einheit, die für Anzeigen des Auftraggebers verfügbar ist.
Advertorial: Eine Anzeige, die hinsichtlich ihrer Form und ihres Inhalts einer redaktionellen Seite gleicht, jedoch von einem Inserenten stammt.
ANWB: Die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ANWB BV, weiterhin angedeutet als „der ANWB“. .
Digitale Dienstleistungen: Die vom ANWB an den Auftraggeber auf der Grundlage des Vertrags zu liefernden digitalen Dienstleistungen. Unter Dienstleistungen wird in diesem Zusammenhang auf jeden Fall das Angebot von Werbe-/Anzeigenflächen auf einer Webseite, die Platzierung von Links zu anderen Webseiten auf einer Webseite, ein Angebot bezüglich Sponsoringmöglichkeiten einer Webseite oder die Teilnahme an (einem Teil) einer Webseite verstanden.
Wiederholte Schaltung: Jede wiederholte Schaltung derselben Anzeige.
Jahrauflage: Die Zahl der Exemplare eines Zeitschriftentitels bezüglich der Ausgaben mit einem Umschlagdatum innerhalb eines Kalenderjahrs.
Medien-/Anzeigenagentur: Jegliche natürliche oder Rechtsperson, die sich berufsmäßig oder betrieblich mit der Vermittlung von Anzeigenverträgen beschäftigt.
Angebot: Ein vom ANWB an den Auftraggeber erteiltes spezifisches Angebot für die Schaltung einer oder mehrerer Anzeige(n) in einer oder mehreren Ausgabe(n).
Auftrag: Der Auftrag zur Schaltung einer Anzeige.
Auftraggeber: Inserent oder Medien-/Anzeigenagentur.
Option: Die bestätigte Absicht des Inserenten, eine Anzeige schalten zu wollen.
Schaltung: Die Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung einer Anzeige.
Schaltungskosten: Der vom Inserenten nach Abzug gewährter Ermäßigungen netto zu zahlende Anzeigenbetrag ausschließlich der Kosten für die Anzeigenproduktion.
Plus-Angebote (Plusproposities): Verkaufsfördernde Sonderausgaben als Anlagen bei oder in Zeitschriften.
Reklamationsfrist: Die Frist, innerhalb welcher reklamiert werden kann.
Anzeigenschluss: Der letzte Einsendschluss, zu dem ANWB Media noch Aufträge vom Inserenten für eine vorab festgelegte Anzeigenschaltung annimmt.
Regelungen: Die jeweils aktuellste von der niederländischen Stiftung ROTA veröffentliche Version der „Regelungen für das Anzeigenwesen“.
Ausgabe: Die gedruckte oder digitale Veröffentlichung des ANWB, in welcher die Anzeige geschaltet wird.
Bedingungen: Die vorliegenden Anzeigenbedingungen.
Werktage: Montag bis einschließlich Freitag.

Artikel 2. Anwendbarkeit

1. Diese Bedingungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Diese Bedingungen finden auf jeden Anzeigenvertrag oder Auftrag Anwendung, den der ANWB mit einem Auftraggeber abschließt bzw. von diesem erhält hinsichtlich der Schaltung von Anzeigen, Plus-Angeboten (so genannten "Plusproposities") und/oder anderen verkaufsfördernden Mitteilungsformen in Ausgaben, bei Veranstaltungen oder im Rahmen elektronischer Dienstleistungen, für welche dem ANWB der Anzeigenverkauf obliegt, sowie für alle weiteren Tätigkeiten und Dienstleistungen, die der ANWB in diesem Rahmen ausführt. Diese Bedingungen liegen in der Hauptgeschäftsstelle des ANWB zur Einsicht aus, sind auf der Webseite www.anwb-media.nl zurate zu ziehen und werden, sofern möglich, jedem Angebot zugefügt, jedoch mindestens dem Auftraggeber auf Ersuchen kostenlos zugeschickt.

3. Die aktuellste Version der Regelung für das Anzeigenwesen unter Beachtung der Interpretationen der Stiftung ROTA sind anwendbar auf jeden Anzeigenvertrag oder Auftrag, die der ANWB mit Auftraggebern schließt oder von diesem erhält bezüglich der Schaltung von Anzeigen, Sonderanzeigen (Plusproposities) und/oder anderen verkaufsfördernden Mitteilungsformen in Ausgaben, bei Veranstaltungen oder im Rahmen elektronischer Dienstleistungen, für welche dem ANWB der Anzeigenverkauf obliegt, sowie für alle weiteren Tätigkeiten und Dienstleistungen, die der ANWB in diesem Rahmen ausführt, soweit sie diese Bedingungen ergänzen und nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen. Im Zweifelsfall prävalieren diese Bedingungen. Die Regelungen liegen in der Gerichtskanzlei des Landgerichts in Amsterdam und beim Handelsregister Amsterdam zur Einsicht aus, sind auf der Webseite www.stichtingrota.nl zurate zu ziehen und werden sofern möglich jedem Angebot zugefügt, jedoch mindestens dem Auftraggeber auf Ersuchen kostenlos zugeschickt.

4. Die aktuellste Version der Lieferungsbedingungen für die Graphische Industrie finden Anwendung auf jeden Anzeigenvertrag oder Auftrag, die der ANWB mit Auftraggebern schließt oder von diesem erhält bezüglich der Schaltung von Anzeigen, Sonderanzeigen (Plusproposities) und/oder anderen verkaufsfördernden Mitteilungsformen in Ausgaben, bei Veranstaltungen oder im Rahmen elektronischer Dienstleistungen, für welche dem ANWB der Anzeigenverkauf obliegt, sowie für alle weiteren Tätigkeiten und Dienstleistungen, die der ANWB in diesem Rahmen ausführt, soweit sie diese Bedingungen ergänzen und nicht im Widerspruch dazu stehen. Im Zweifelsfall oder bei Konflikten, die sich aus inhaltlichen Unterschieden zwischen diesen Bedingungen ergeben, prävalieren diese vorliegenden Bedingungen, anschließend die Regelungen laut Absatz 3 und letztendlich die Lieferungsbedingungen für die Graphische Industrie laut Absatz 4. Die Lieferungsbedingungen für die Grafische Industrie liegen bei der Gerichtskanzlei des Landgerichts in Amsterdam zur Einsicht aus, sind auf der Webseite www.kvgo.nl zurate zu ziehen und werden, sofern möglich, jedem Angebot hinzugefügt, jedoch mindestens dem Auftraggeber auf Ersuchen kostenlos zugeschickt.

5. Der ANWB ist dazu berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern, wobei die entsprechende Änderung auf der Webseite www.anwbmedia.nl bekanntgegeben wird.

6. Jegliche (allgemeine) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich nicht anwendbar

Artikel 3. Angebotsschreiben und Angebote
1. Angebote des ANWB sind einmalig, unverbindlich und gültig innerhalb eines Zeitraums von 30 (dreißig) Tagen, sofern nicht anders vereinbart. Angebote werden vom ANWB schriftlich oder per
E-Mail an den Auftraggeber erteilt. Die Gültigkeitsfrist eines Angebots kann durch den ANWB schriftlich oder per E-Mail verlängert werden.
2. Jeder Vertrag wird unter der aussetzenden Bedingung ausreichender Verfügbarkeit der Dienstleistungen und Genehmigung des Auftraggebers durch den ANWB abgeschlossen.

3. Ankündigungen oder Mitteilungen des ANWB in Zeitschriften, auf Webseiten oder anderweitig bezüglich der Dienstleistungen gelten als unverbindliches Angebot und verstehen sich vorbehaltlich Änderungen und Verfügbarkeit.

4. Der ANWB darf die angebotene Anzeigenfläche an Dritte verkaufen, solange er die Bestätigung des Angebots seitens des Auftraggebers noch nicht schriftlich oder per E-Mail erhalten hat. Falls eine dritte Partei eine Anzeigenfläche abnehmen möchte, die dem Auftraggeber bereits angeboten wurde, setzt der ANWB sich zunächst mit dem o.g. Auftraggeber in Verbindung und legt – sofern erforderlich – eine kürzere Bestätigungsfrist fest.

5. Sofern die Parteien nicht schriftlich oder per E-Mail anders vereinbaren, gelten die in dem Angebot, der Offerte oder dem Anzeigenvertrag genannten Preise und weiteren Bedingungen nicht für eine wiederholte Schaltung einer Anzeige, Schaltungen einer neuen Anzeige oder der Änderung, einschließlich der Erweiterung oder Verlängerung eines Anzeigenvertrags.

6. Mitteilungen und Bekanntmachungen des ANWB in ihren Ausgaben bezüglich der Dienstleistungen gelten als unverbindliches Angebot und verstehen sich vorbehaltlich Änderungen und Verfügbarkeit.

Artikel 4. Zustandekommen und In-Kraft-Treten von Anzeigenverträgen
1. Die Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber hat schriftlich oder per E-Mail innerhalb der im Angebot genannten Gültigkeitsfrist zu erfolgen. Ein Anzeigenvertrag tritt erst dann in Kraft, wenn der ANWB dieses Zustandekommen nach der Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber oder nach einem mündlichen, schriftlichen oder per E-Mail durch den Auftraggeber erteilten Auftrag, dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail rückbestätigt hat.
2. Ein Anzeigenvertrag kann von dem Auftraggeber im eigenen Namen für sich selber, oder falls der Auftraggeber eine Anzeigen- oder Medienagentur ist, im eigenem Namen für einen Dritten abgeschlossen werden. Falls der Auftraggeber den Anzeigenvertrag für einen Dritten abschließt, ist überall dort wo in diesen Bedingungen „Auftraggeber“ steht hierunter auch dieser Dritte zu verstehen.
3. Falls ein Anzeigenvertrag aufgrund besonderer Umstände ohne ein vorhergehendes Angebot des ANWB zustande kommt, wird der ANWB dem Auftraggeber das Zustandekommen des Anzeigenvertrags umgehend schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Der Anzeigenvertrag tritt, falls nicht anders festgelegt wurde, an dem Datum dieser Bestätigung in Kraft.
4. Falls aufgrund besonderer Umstände wie z.B. dringender Eile kein Angebot vom ANWB erteilt werden konnte und keine Bestätigung wie genannt in den Absätzen 1 bis 3 verschickt wurde, wird vorausgesetzt, dass ein Anzeigenvertrag zum Zeitpunkt der ersten Anzeigenschaltung in Kraft getreten ist.
5. Reklamationen über den Inhalt einer Bestätigung, wie in diesem Artikel genannt, müssen innerhalb von sieben (7) Werktagen nach dem Datum der Bestätigung des ANWB schriftlich oder per E-Mail beim ANWB eingegangen sein. Als dies nicht der Fall ist, liegt der Inhalt des Anzeigenvertrags zum Zeitpunkt der Bestätigung fest.

Artikel 5. Anzeigenverträge
1. Ein Anzeigenvertrag ist ausschließlich auf Anzeigenaufträge zugunsten des Auftraggebers selber anwendbar oder, wenn der Auftraggeber zugunsten eines Dritten handelt, zugunsten dieses spezifischen Dritten, für den der Anzeigenvertrag abgeschlossen wurde.

2. Es wird davon ausgegangen, dass ein Anzeigenvertrag ab der Schaltung der ersten, im Rahmen des Anzeigenvertrags abzunehmenden Anzeige, in Kraft tritt, währen des gesamten laufenden Kalenderjahrs seine Gültigkeit behält und am 31. Dezember des entsprechenden Kalenderjahres endet, sofern schriftlich oder per E-Mail nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Ein Anzeigenvertrag endet automatisch, sobald die vereinbarte Vertragslaufzeit (einschließlich einer eventuellen Verlängerung) verstrichen ist.

3. Falls der ANWB beschließt, eine seiner Ausgaben einzustellen oder die Auflage herabzusetzen, kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Schaltung erheben und ist der ANWB ab dem Zeitpunkt, dass eine Platzierung nicht mehr möglich ist, auch im Falle eines vorliegenden und sich auf diese Ausgabe beziehenden Anzeigenvertrags, nicht mehr zur Schaltung von Anzeigen in dieser Ausgabe verpflichtet.

4. Eventuelle Änderungen der Auflagenzahl einer oder mehrer Ausgaben während der Laufzeit des Vertrages haben keinen Einfluss auf den Inhalt des Anzeigenvertrags.

5. Falls der Auftraggeber nicht rechtzeitig innerhalb der Vertragslaufzeit die vereinbarte Anzeigenfläche abgenommen hat oder abnehmen kann, kann der Auftraggeber den ANWB vor dem Ablauf der Laufzeit des Vertrages schriftlich oder per E-Mail um eine Verlängerung der Vertragsdauer um zwei Monate ersuchen, um die noch nicht benutzte und vereinbare Anzeigenfläche dennoch abnehmen zu können. In diesem Fall sind die zum Zeitpunkt der Platzierung geltenden Preise zu berechnen.

6. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, die vereinbarte Anzeigenfläche innerhalb der Vertragslaufzeit zu überschreiten. Es sind in diesem Fall die vereinbarten Tarife ohne jeglichen weiteren Zuschlag anzuwenden.

7. Falls der Auftraggeber den ANWB darum ersucht, einen Plus-Angebot (Pluspropositie)-Auftrag oder einen Auftrag für andere Werbemitteilungen an einem späteren als dem vereinbarten Datum auszuführen, behält der ANWB sich ausdrücklich das Recht vor, den vereinbarten Preis um die ihm aufgrund dieser Änderung zusätzlich entstehenden Kosten zu erhöhen.

8. Falls der Auftraggeber nach Ablauf der (gegebenenfalls bereits verlängerten) Vertragslaufzeit nicht die gesamte vereinbarte Anzeigenfläche abgenommen hat, erlischt nach diesem Ablauf das Recht auf weitere Platzierungen und kann der Auftraggeber auf keinerlei Weise mehr Ansprüche auf die Erstattung von Beträgen, Anzeigenflächen usw. geltend machen. Der Auftraggeber ist dennoch zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags für seinen Anzeigenvertrag verpflichtet, wobei die auf der Grundlage der vereinbarten Anzeigenfläche dem Auftraggeber gewährten Rabatte verfallen und erneut auf der Grundlage der tatsächlich abgenommen Anzeigenfläche berechnet werden.

Artikel 6. Anzeigen
1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Inhalt der angebotenen Anzeigen und des angelieferten Anzeigenmaterials.

2. Anzeigen dürfen keine Inhalte oder Aussagen enthalten, die gesetzwidrig sind oder gegen sonstige Anordnungen (worunter den Niederländischen Reklame Code), die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, bzw. einen Eingriff in das (geistige) Eigentum Dritter darstellen. Der Auftraggeber schützt den ANWB diesbezüglich vor Ansprüchen Dritter.

3. Der ANWB behält sich das Recht vor, den Inhalt und die Form der Anzeigen in angemessenem Umfang zu ändern, ohne damit den Auftraggeber zu einem Anspruch auf die Erstattung eines Teils des Anzeigenpreises zu berechtigen.

4. Der ANWB behält sich das Recht vor, eine Anzeige oder einen Anzeigenauftrag, nötigenfalls ohne Angabe eines Grunds, abzulehnen.

5. Falls nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail anders vereinbart wurde, verleiht der ANWB dem Auftraggeber kein Exklusivrecht hinsichtlich der in der Anzeige angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Der ANWB kann nach eigener Einsicht Anzeigen von Dritten akzeptieren und an einer willkürlichen Stelle in derselben Ausgabe platzieren.

Artikel 7. Anzeigenmaterial
1. Das Anzeigenmaterial muss dem ANWB spätestens am vereinbarten Anlieferungsdatum zugegangen sein. Der ANWB ist dazu berechtigt, Anzeigenmaterial, das ihm - gleichgültig aus welchem Grund - erst nach dem Anlieferungsdatum zugeht, nicht anzunehmen und die entsprechende Anzeige nicht zu platzieren oder zu schalten, wobei die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der im Anzeigenvertrag genannten Kosten unberührt bleibt. Der Auftraggeber trägt – ungeachtet der Versandweise - das Versandrisiko für das Anzeigenmaterial.

2. Der ANWB hat sorgfältig mit dem ihm zugegangene Anzeigenmaterial sorgfältig umzugehen, haftet jedoch nicht für eventuelle Beschädigungen, den Verlust oder eine andere Unbrauchbarkeit des Anzeigenmaterials, es sei denn, es ist ihm Mutwillen oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

3. Das Anzeigenmaterial ist dem ANWB gemäß den gestellten und auf der Webseite www.anwbmedia.nl veröffentlichen Anforderungen zur Verfügung zu stellen.

4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass digitale angeliefertes Anzeigenmaterial sicher ist und keine Viren, Trojanische Pferde, Würmer oder andere Programme enthält, die einem Computersystem, Computerprogrammen oder Webseiten auf irgendeine Art und Weise Schaden zufügen können. Der Auftraggeber gewährleistet weiterhin, dass er bei einer Online-Anlieferung des Materials keine Geräte oder Software verwendet, die den normalen Betrieb der ANWB Webseiten stören kann und keine Daten versendet , die aufgrund ihres Umfangs und/oder ihrer Eigenschaften die Infrastruktur der ANWB Webseite(n) unverhältnismäßig schwer belasten.

5. Der ANWB ist dazu berechtigt, das Anzeigenmaterial, das nicht gemäß den in Absatz 3 und 4 genannten Anforderungen geliefert wird, abzulehnen bzw. dem Auftraggeber die mit einer Schaltung verbundenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

6. Der ANWB bemüht sich, das erhaltene Anzeigenmaterial möglichst originalgetreu in der Ausgabe abzubilden bzw. zu reproduzieren. Der Auftraggeber hat jedoch der Möglichkeit von Druck- und Farbabweichungen in angemessenem Maße Rechnung zu tragen.

7. Falls das Anzeigenmaterial dem ANWB erst nach dem Anlieferungsdatum zur Verfügung gestellt wird und eine Schaltung dennoch möglich ist, werden eventuelle Korrekturen, Reklamationen und Forderungen bezüglich der Wiedergabe und/oder Farbqualität hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Das Anzeigenmaterial wird vom ANWB nicht an den Auftraggeber retourniert. Der ANWB ist dazu berechtigt, dieses Material nach Vollendung des Auftrags zu vernichten oder (falls es sich um digitales Material handelt) zu löschen.

9. Der ANWB verfügt über das (geistige) Eigentumsrecht für das Anzeigenmaterial, das vom oder namens des ANWB hergestellt wurde.

10. Der ANWB stellt auf Ersuchen des Auftraggebers ein Belegexemplar der Ausgabe mit der entsprechenden Anzeige je nach Wunsch des Auftraggebers in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung,

11. Falls eine Anzeige in mehreren Ausgaben und/oder Auflagen derselben Ausgabe geschaltet wurde und der Auftraggeber den ANWB um zusätzliche Belegexemplare bittet, ist der ANWB dazu berechtigt, dem Auftraggeber für diese zusätzlichen Belegexemplare Kosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 8. Sondervereinbarungen für Advertorials
1. Am oberen Rand eines Advertorial ist in allen Fällen die Andeutung „Anzeige“ oder „Advertorial“ in Großbuchstaben (8 Punkte) hinzuzufügen. Aus produktionstechnischen Gründen darf diese Andeutung in besonderen Ausnahmefällen auch am unteren Seitenrand platziert werden.

2. Das Format eines Advertorials ist mindestens 1/1 Seite. Bei einem Advertorial mit einem Umfang von mehr als zwei Seiten wird die Andeutung „Anzeige“ oder „Advertorial“ mindestens auf der ersten und letzten Seite hinzugefügt. Das Logo des Auftraggebers wird auf jeder Seite oder Doppelseite platziert.

3. Die Zahl der Advertorials pro Auflage der entsprechenden Ausgabe ist auf maximal zwei für eine Wochenausgabe und maximal vier für eine Monatsausgabe limitiert.

4. Ein Advertorial darf nicht in derselben Ausgabe oder in einer anderen Ausgabe erneut platziert werden.

5. In der Ausgabe, in der ein Advertorial eines bestimmten Auftraggebers geschaltet wird, dar f dieser Auftraggeber in derselben Auflage keine zusätzliche redaktionelle Aufmerksamkeit erhalten.

4. Die Gestaltung und Typografie des Advertorials müssen in ausreichendem Maße vom Gestaltungsmuster und der Titel- und Grundschriftart der jeweiligen Ausgabe abweichen. Dies ist vom ANWB zu beurteilen.

7. Der (Unter-)Titel und/oder das Logo der Ausgabe oder des ANWB dürfen nicht im Text des Advertorials verwendet werden.

8. Der Absender des Advertorials muss deutlich im Advertorial angegeben werden und im Text des Advertorial darf nicht namens der Redaktion der entsprechenden Ausgabe gesprochen werden.

9. Das Logo und ein schlicht gehaltenes Foto des entsprechenden Produkts oder der Dienstleistung des Auftraggebers sind gut sichtbar abzubilden.

10. Vom ANWB selber oder in Zusammenarbeit mit anderen hergestellte Advertorials bleiben Eigentum des ANWB. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, das Material ohne vorherige Zustimmung des ANWB in anderen Medien und/oder bei anderen Aktivitäten (wieder)zu verwenden.

Artikel 9. Tarife und Zahlung
1. Der ANWB veröffentlicht jährlich auf seiner Webseite www.anwbmedia.nl die Anzeigentarife für das entsprechende Kalenderjahr auf so genannten Tarifkarten. Gleiches gilt für die Tarife für Plus-Angebote (Plusproposities). Exemplare dieser Tarifkarten werden auf Ersuchen kostenlos zugeschickt.

2. Der ANWB behält sich das Recht vor, um die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Tarife zu ändern. Falls zwischenzeitliche Tarifänderungen erfolgen, sind diese nicht auf vorhergehende schriftliche oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen anzuwenden.

3. Der ANWB verleiht 15% Rabatt auf den Bruttobetrag der zu zahlenden Anzeigenkosten, falls die Anzeigenschaltung durch eine natürliche Person oder Rechtsperson zustande gekommen ist, die bei der Kommission für die Gewährung von Registrierungen der Stiftung ROTA verzeichnet ist und seitens des ANWB als Medien-/Anzeigenagentur anerkannt wird.

4. Alle Tarife verstehen sich, sofern nicht anders genannt, ausschließlich Mehrwertsteuer.

5. Zahlung des im Zusammenhang mit einem Anzeigenvertrag fälligen Betrages hat innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

6. Die Rechnungsstellung im Rahmen eines Anzeigenvertrags erfolgt in der Regel nach jeder Schaltung einer Anzeige. Der ANWB ist dazu berechtigt, Vorausbezahlung zu fordern und/oder in Abschnitten zu fakturieren.

7. Die in Absatz 5 genannte Zahlungsfrist gilt als eine Ausschlussfrist. Falls der gesamte fällige Betrag nicht innerhalb dieser Frist gezahlt wurde, ist der Auftraggeber von Rechts wegen im Verzug und sind ab dem Verfallstag Zinsen in Höhe von 1% pro Monat über den offenen Betrag fällig, wobei ein Teil eines Monats als ein ganzer Monat zu betrachten ist. Alle Kosten die mit einer (außergerichtlichen) Einziehung einhergehen sind vom Auftraggeber zu zahlen, wobei diese Kosten mindestens 15% der fälligen Gesamtsumme zuzüglich der Zinsen betragen, mit einem Mindestbetrag von € 150,-.

8. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Richtigkeit der Rechnung vorausgesetzt.

Artikel 10. Stornierung
1. Unter ausdrücklichem Ausschluss der Bestimmungen in Artikel 7 der Regelungen hat der Auftraggeber bei einer Stornierung der Anzeige wie folgt zu zahlen:
a) Stornierung innerhalb von zwei (2) Werktagen vor dem Anlieferungsdatum: 10% des im entsprechenden Anzeigenauftrag genannten Betrags.
b) Stornierung nach dem Anlieferungsdatum: den gesamten im entsprechenden Anzeigenauftrag genannten Betrag

2. Bei Stornierung eines Anzeigenauftrags im Rahmen eines Anzeigenvertrags stellt der ANWB dem Auftraggeber die Differenz zwischen der vereinbarten Ermäßigung und der Ermäßigung für die tatsächlich abgenommene Anzeigenfläche in Rechnung.

3. Eine Stornierung hat immer schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

4. Die dem ANWB entstandenen Kosten im Zusammenhang mit spezifischen Anforderungen an die entsprechende Anzeige werden dem Auftraggeber im Falle einer Stornierung immer vollständig in Rechnung gestellt.

Artikel 11. Verzug, Haftung, Aufschub, Auflösung
1. Falls der Auftraggeber hinsichtlich seiner im Anzeigenvertrag festgelegten Verpflichtungen im Verzug bleibt, ist der ANWB dazu berechtigt, die Ausführung des Anzeigenvertrags für die Dauer des Verzugs aufzuschieben und (dennoch) eine Vorausbezahlung zu fordern, oder den Anzeigenvertrag, nach einer schriftlichen Inverzugsetzung, im Rahmen derer dem Auftraggeber eine angemessene Zahlungsfrist gewährt wird, gänzlich oder teilweise rückgängig zu machen, ohne hierfür zu einer Vergütung etwaiger Schäden, die dem Auftraggeber hierdurch entstehen, verpflichtet zu sein. Eine solche Inverzugsetzung ist bei einer Überschreitung einer Ausschlussfrist, wie z.B. einer Zahlungsfrist, nicht erforderlich. Eine Aufschiebung oder Auflösung des Anzeigenvertrags seitens des ANWB entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung des vollständigen, sich aus dem Anzeigenvertrag ergebenden Betrags.

2. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten und Schäden, die dem ANWB infolge seines Verzugs bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Anzeigenvertrag entstehen, wobei die Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen, im Anzeigenvertrag festgelegten, Betrags unberührt bleibt. Der Auftraggeber schützt den ANWB vor Ansprüchen Dritter und vor allen weiteren Kosten, worunter ausdrücklich auch der Kosten für juristischen Beistand.

3. Falls bei der Ausführung eines Pluspropositie (Plus-Angebot)-Angebots aufgrund eines solchen Verzugs Schaden an Zeitschriften des ANWB entsteht oder die Produktion dieser Zeitschriften stagniert, fallen die damit zusammenhängenden Kosten dem Auftraggeber an.

4. Der ANWB haftet nur für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, wenn diese infolge einer nicht (rechtzeitigen) Platzierung einer Anzeige, infolge von Fehlern bei oder Unrichtigkeiten in (der Wiedergabe) der Anzeige oder infolge anderer Ursachen, wenn dem ANWB diesbezüglich Mutwillen oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, entstanden sind. Bei wiederholten Schaltungen derselben Anzeige haftet der ANWB ausschließlich für Fehler, falls und soweit der entsprechende Fehler nach einer Meldung des Auftraggebers innerhalb einer vom ANWB mitgeteilten Frist nicht behoben wurde.

5. Jegliche Haftung des ANWB ist in allen Fällen auf den vereinbarten Anzeigenbetrag beschränkt. Eine Haftung des ANWB für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Falls sich auf Seite des ANWB unvorhergesehene Umstände ergeben oder höhere Gewalt vorliegt, hat er das Recht, selber zu entscheiden, ob er die Ausführung des Anzeigenvertrags aufschieben möchte, solange die entsprechende Situation andauert, oder den Anzeigenvertrag gänzlich oder teilweise rückgängig machen will. Der ANWB ist einem solchen Fall nicht dazu verpflichtet, die dem Auftraggeber entstehenden Schäden zu vergüten.
Unter höherer Gewalt wird verstanden: ein Verzug der Lieferbetriebe des ANWB oder anderer beauftragter Dritter, der zeitweilige Ausfall oder das zeitweilig nicht zur Verfügung stehen von Hardware, Software und/oder Internet- oder anderen Telekommunikationsverbindungen, die für die Lieferung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, die Aufhebung oder Abschaffung einer Webseite einer dritten Partei, Streiks, (unvorhergesehene) behördliche Maßnahmen, Krieg, Brand, Naturkatastrophen, sowie jegliche andere Situation, auf welche der ANWB keine (ausschlaggebende) Kontrolle ausüben kann.

7. Wenn die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate dauert, hat der Auftraggeber das Recht, den Anzeigenvertrag schriftlich oder per E-Mail mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

8. Falls der Auftraggeber einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub erhalten hat oder für zahlungsunfähig erklärt wurde, ist der ANWB dazu berechtigt, den Anzeigenvertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail zu kündigen, wobei die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung des gesamten, im Anzeigenvertrag genannten, Betrags unberührt bleibt. Falls es sich um einen Anzeigenvertrag handelt, der zugunsten eines Dritten abgeschlossen wurde und dieser Dritte während der Laufzeit des Anzeigenvertrags für zahlungsunfähig erklärt wird, hat der Auftraggeber das Recht, sich - anstatt der Zahlung des ausstehenden Betrags - auf die Zahlung der Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der Ermäßigung, die aufgrund des bereits verwendeten Anzeigenbetrags laut der gültigen Tarifkarte anzuwenden wäre, zu beschränken.

Artikel 12. Dritte
1. Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung aller Verpflichtungen, die sich aus diesem Anzeigenvertrag ergeben. Der Auftraggeber, der im eigenen Namen für Dritte einen Anzeigenvertrag abgeschlossen hat, gewährleistet, dass dieser Dritte die Bestimmung des Anzeigenvertrags akzeptiert und befolgt.

2. Falls eine Medienagentur einen Anzeigenvertrag im Namen und auf Rechnung eines Dritten (in diesem Fall somit der Auftraggeber) abschließt, hat die Medienagentur auf Ersuchen des ANWB nachzuweisen, dass sie dazu berechtigt ist, im Auftrag dieses Dritten zu handeln. Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Medienagentur berechtigt handelte, wird vorausgesetzt, dass sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelte.

Artikel 13. Reklamationen
1. Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Reproduktion der Anzeige in der Ausgabe infolge unterschiedlicher Ursachen vom angelieferten Anzeigenmaterial und/oder eventuellen Druckfahnen abweichen kann.

2. Eventuelle Reklamationen über die Ausführung eines Anzeigenvertrags (worunter Reklamationen über die Reproduktionsweise oder die Farbqualität) sind vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach (dem ersten) Erscheinungsdatum der Ausgabe, in der die Anzeige veröffentlicht wurde, schriftlich oder per E-Mail beim ANWB einzureichen. Falls dies nicht der Fall ist, erlischt jeglicher Anspruch.

3. Reklamationen über (die Ausführung) einer Anzeige oder eines Anzeigenvertrags entbinden den Auftraggeber nicht von der Erfüllung seiner Pflichten, worunter der Zahlung des fälligen vereinbarten Betrags.

4. Reklamationen über die Ausführung telefonischer oder handschriftlich erteilter Aufträge werden nicht angenommen.

Ergänzende Bestimmungen zutreffend auf Anzeigen in Online-Ausgaben

Artikel 14. Allgemeines, Aufrufe
1. Diese ergänzenden Bestimmungen sind ausschließlich anwendbar auf Bildschirmanzeigen, wie Buttons, Banner-Anzeigen, Skyscraper-Anzeigen usw. Diese ergänzenden Bestimmungen sind ausdrücklich nicht auf Rubrikanzeigen und Suchmaschinenwerbung anwendbar.

2. Die Tarife für Anzeigen in digitalen Ausgaben werden u.a. dargestellt auf der Grundlage des Tausenderkontaktpreises („TKP/CPM“) (wie in der anwendbaren Tarifkarte der jeweiligen Ausgabe veröffentlicht).

3. Anzeigenverträge, bei denen die vereinbarte Zahl der Aufrufe nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erreicht wird, werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
a) eingestellt. In diesem Fall werden ausschließlich die ausgelieferten Anzeigen abgerechnet und wird die entsprechende Anzeige entfernt;
b) verlängert und zwar bis die vereinbarte Zahl der Auslieferungen erreicht wird;
c) auf andere digitale Ausgaben übertragen.

Artikel 15. Premium Display Anzeigen – Premium Bildschirmanzeigen
1. Unter Premium Bildschirmanzeigenwerbung wird das exklusive Recht des Auftraggebers verstanden, auf einer Internetseite oder Sub-Webseite des Online-Webseitenangebots des ANWB mit einer digitalen Anzeige zu werben. Diese Exklusivität gilt ausschließlich für feste Bildschirmanzeigepositionen und in keinem Fall für Textlinks.

2. Im Falle der Premium Bildschirmwerbung stellt der ANWB dem Auftraggeber kostenlos die Benutzung von Frequency Capping zur Verfügung.

3. Im Falle einer Premium Bildschirmwerbung hat der Auftraggeber das Recht, seinen Anzeigen ohne zusätzliche Kosten Bild- und Tonelemente hinzuzufügen, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass der ANWB dazu berechtigt bleibt, diese zusätzlichen Anzeigenelemente , nötigenfalls sogar ohne Angabe eines Grundes, abzulehnen.

4. Statistiken über die Resultate der Premium Bildschirmwerbung werden vom ANWB zur Verfügung gestellt und enthalten eine Darstellung der Daten pro Auftrag-, Webseite-, Zone- und Tag.

5. Innerhalb der Premium Bildschirmwerbung ist der ANWB ohne zusätzliche Kosten dazu berechtigt, das Anzeigenmaterial wöchentlich zu ändern. Das Anzeigenmaterial ist gemäß den vom ANWB veröffentlichten Anlieferungsspezifikationen zur Verfügung zu stellen.

Artikel 16. Anzeigen an festgelegten Positionen (Fixed Position Advertising)
1. Unter Anzeigenwerbung mit Anzeigen an festgelegten Positionen wird das Recht des Auftraggebers verstanden, mit einer digitalen Anzeige an einer festgelegten Position auf einer Webseite oder Sub-Webseite des ANWB Online-Webseitenangebots zu werben.

2. Statistiken über die Resultate des Fixed Position Advertising werden vom ANWB zur Verfügung gestellt und enthalten eine Darstellung der Daten pro Auftrag-, Webseite-, Zone- und Tag.

3. Sollte die festgelegte Position für die Anzeige des Auftraggebers aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein, ist der ANWB dazu berechtigt, die Schaltung der Anzeige zu verschieben bzw. zu stornieren, ohne den Auftraggeber hierdurch zu einer Vergütung der entstandenen Kosten und/oder des erlittenen Schadens zu berechtigen.

Artikel 17. Zusätzliche Kosten
1. Eventuelle mit digitalen Anzeigen zusammenhängende zusätzliche Kosten, worunter Produktionskosten und externe Kosten für z.B. Datenhosting im Rahmen der Bildschirmwerbung, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

2. Falls der Auftraggeber die in Absatz 1 genannten Kosten nicht zahlen will, ist der ANWB dazu berechtigt, den Anzeigenvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden ohne diesbezüglich dem Auftraggeber gegenüber zu einer Kostenvergütung verpflichtet zu sein.

Artikel 18. Sonstiges
1. Der ANWB speichert die Daten des Auftraggebers zwecks Ausführung des Anzeigenvertrags. Auf diese Datenspeicherung ist die Datenschutzerklärung des ANWB anwendbar, die auf der Webseite www.anwb.nl einzusehen ist.

2. Eventuelle Abweichungen oder Ergänzungen zu diesem Anzeigenvertrag und diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diese vom ANWB schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.

3. Die Unverbindlichkeit oder Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser Anzeigenbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Auf den Anzeigenvertrag findet niederländisches Recht Anwendung.

5. Eventuelle Streitigkeiten, die sich aus diesem Anzeigenvertrag ergeben, sind dem zuständigen Gericht in Den Haag vorzulegen.